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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von CTCI Holzdesign GmbH (nachfolgend „CTCI Holzdesign“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser  Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn auf sie nicht Bezug genommen wird.

2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten CTCI Holzdesign nicht, auch wenn CTCI Holzdesign nicht ausdrücklich widerspricht.

II. Angebote, Vertragsabschluss

1. Angebote sind stets freibleibend. Alle Aufträge und Abmachungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung von CTCI Holzdesign rechtswirksam.

2. CTCI Holzdesign kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von 21 Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei CTCI Holzdesign eingegangen ist, abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde an seine Bestellung gebunden.

3. Die Mitarbeiter von CTCI Holzdesign sowie die Handelsvertreter oder sonstigen Vertriebsmittler sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen.

4. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware durch CTCI Holzdesign stellt als solche nicht die Annahme der Bestellung des Kunden dar. Der Vertrag kommt vielmehr ausschließlich durch die Auftragsbestätigung in der vorstehend erläuterten Art und Weise zustande.

5. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen gleichermaßen einer schriftlichen Bestätigung durch CTCI Holzdesign. Die Mitarbeiter von CTCI Holzdesign sowie die Handelsvertreter oder sonstigen Vertriebsmittler sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Bestätigung abzusehen.

III. Pflichten von CTCI Holzdesign 

1. CTCI Holzdesign hat dem Kunden Besitz und Eigentum an der in der Auftragsbestätigung bezeichneten Ware zu übertragen. Zur Lieferung nicht ausdrücklich bezeichneten Zubehörs sowie zur Beratung des Kunden ist CTCI Holzdesign nicht verpflichtet. Bedarf die vereinbarte Leistung näherer Bestimmungen, so wird CTCI H

2. Vereinbarte Lieferfristen bzw. Liefertermine haben zur Voraussetzung, dass der Kunde alle seine diesbezüglichen Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt (erforderliche Genehmigungen, Freigaben etc.). Generell beginnen vereinbarte Lieferfristen mit dem Datum der Auftragsbestätigung von CTCI Holzdesign. Zur Lieferung vor vereinbarter Zeit ist CTCI Holzdesign berechtigt.

3. Die Lieferzeitangaben sind stets nur annähernd und für uns unverbindlich. Wenn die Lieferung durch von uns nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses oder berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten.

V. Preis und Zahlung

1. Der Zahlungsanspruch entsteht mit Vertragsabschluss und ist zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig.

2. Auf den vereinbarten Kaufpreis werden 2 % Skonto bei Vorauszahlung gewährt. Ansonsten erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferung, die Zahlungen sind dann ohne Abzug und Spesen- und kostenfrei mit schuldbefreiender Wirkung innerhalb von 14 Tagen zu leisten.

3. Soweit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen, ohne dass dies CTCI Holzdesign zu vertreten hat, ist CTCI Holzdesign berechtigt, anstelle des vereinbarten Preises den zum Lieferzeitpunkt gültigen Listenpreis zu berechnen.

4. Im Falle des Zahlungsverzuges werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zudem wird der Kunde – ungeachtet des Ersatzes weitergehender Schäden – für jede weitere Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro, die entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten sowie Zinsen von 3 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz erstatten. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden
nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt oder von CTCI Holzdesign schriftlich anerkannt wurde.

6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückbehaltung mit der Zahlung und zur Erhebung von Einreden werden ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht geltend machen kann, CTCI Holzdesign habe ihre Pflichten aus dem gleichen Vertragsverhältnis wesentlich verletzt.

7. Wechsel und Schecks werden von uns nur zahlungshalber angenommen. Die Annahme von Akzepten oder Kundenwechseln behalten wir uns vor. Wechselspesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

VI. Gewährleistung

1. Wenn Mängel beim Empfang der Ware zu erkennen sind, ist der Käufer trotzdem verpflichtet, die Ware anzunehmen und ordnungsgemäß zu lagern. Der Käufer hat die Mängelrüge unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen nach Eingang der Ware und vor Verarbeitung, schriftlich und unter genauer Angabe der Mängel zu erheben. Anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Der Käufer ist verpflichtet, CTCI Holzdesign die
Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel festzustellen.

2. Bei berechtigten Beanstandungen kann CTCI Holzdesign nachbessern oder Ersatz liefern. Für den Fall, dass diese Art Gewährleistung endgültig misslingt, nicht möglich ist oder nicht innerhalb einer angemessenen Zeit vorgenommen wird, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung und Ablehnungsandrohung berechtigt, entweder binnen zwei Wochen nach Fristablauf zurückzutreten oder den vereinbarten Preis angemessen
herabzusetzen.

3. Soweit der Kunde ohne Einverständnis von CTCI Holzdesign selbst oder durch Dritte Versuche zur Mängelbeseitigung unternimmt, wird CTCI Holzdesign von ihrer Pflicht zur Gewährleistung frei, es sei denn, dass diese sachgemäß ausgeführt werden.

4. Naturbedingte Abweichungen in Struktur, Farbe und Maserung begründen keine Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird von CTCI Holzdesign unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.

5. Vorbehaltlich anderslautender Zusicherungen oder Garantien bestehen keine weitergehenden Gewährleistungsansprüche. Insbesondere ist CTCI Holzdesign dem Kunden nicht verschuldensunabhängig zum Ersatz der im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Abwicklung oder der Auflösung des Vertrages oder der im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung entstehenden sonstigen Aufwendungen verpflichtet. Unberührt bleiben kraft Gesetz begründete Ansprüche auf Schadenersatz nach Maßgabe der hier aufgeführten Regelung zur Haftung.

VII. Rücktritt

1. Neben der Regelung zum Punkt „Gewährleistung“ ist der Kunde unter Beachtung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt berechtigt, wenn CTCI Holzdesign obliegende Leistungen unmöglich geworden sind, CTCI Holzdesign mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Hauptpflichten in Verzug geraten ist oder CTCI Holzdesign durch diesen Vertrag begründete Pflichten sonstwie verletzt hat und die nicht
ordnungsgemäße Leistungserbringung in jeder der vorstehenden Varianten von CTCI Holzdesign gemäß den Regelungen zur Haftung zu vertreten ist.

2. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte ist CTCI Holzdesign berechtigt, ersatzlos von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtlichen Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber CTCI Holzdesign oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat, wenn CTCI Holzdesign gemäß den Regelungen zur Haftung unverschuldet nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird oder wenn CTCI Holzdesign die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen aus sonstigen Gründen nicht mehr mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung der eigenen und der bei Vertragsabschluss erkennbaren berechtigten Belange des Kunden sowie insbesondere der vereinbarten Gegenleistungen zumutbar sind.

VIII. Haftung

1. Ausgenommen der Verletzung von Kardinalpflichten ist CTCI Holzdesign im Rahmen dieses Vertrages und außervertraglich nur zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Pflichten gegenüber dem Kunden verletzt. Vorstehende Regelungen gelten auch hinsichtlich der Erfüllung von Gewährleistungsverpflichtungen gemäß diesen Bedingungen sowie im Falle des Verzuges.

2. Im Falle vertraglicher bzw. außervertraglicher Haftung ersetzt CTCI Holzdesign den Schaden des Kunden in dem Umfang, wie er für CTCI Holzdesign bei Vertragsschluss voraussehbar war. Auf besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen ist der Kunde verpflichtet, CTCI Holzdesign vor Vertragsabschluss schriftlich hinzuweisen.

3. Im Falle vertraglicher bzw. außervertraglicher Haftung von CTCI Holzdesign ist die Höhe des Schadenersatzes während des Verzuges für jede Woche auf 0,5 %, maximal auf 5 % des jeweiligen Lieferwertes, im Übrigen auf jeden Fall auf das zweifache des Auftragswertes, begrenzt.

4. Die Regelungen der Ziffer 2. und 3. gelten nicht für Ansprüche gemäß § 1,4 ProdukthaftungsG oder im Falle nach gemäß Ziffer 1. zu vertretender Unmöglichkeit.

5. Für die Verjährung außergerichtlicher Ansprüche des Kunden gegen CTCI Holzdesign, die mit vertragsrechtlichen Ansprüchen konkurrieren, gelten die §§ 477 – 479 BGB entsprechend.

6. Soweit die Haftung von CTCI Holzdesign ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CTCI Holzdesign.

7. Im Falle des vereinbarten, aber ausbleibenden Abrufs der Lieferung durch den Kunden ist CTCI Holzdesign berechtigt, nach freier Wahl weiterhin entweder Erfüllung zu verlangen oder unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist die Lieferung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CTCI Holzdesign.

2. Veräußert der Käufer die von CTCI Holzdesign gelieferte Ware allein – gleich in welchem Zustand – so tritt er hiermit bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen CTCI Holzdesigns aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Rechten einschließlich Gewinnspanne und Montagekosten an uns ab. Erfolgt die Veräußerung der Vorbehaltsware CTCI Holzdesigns zusammen mit der Veräußerung nicht CTCI Holzdesign gehöriger Ware oder im Zusammenhang mit der Erbringung anderer Leistungen als die Montage der Vorbehaltsware, so beschränkt sich die Abtretung auf die Höhe des von CTCI Holzdesign dem Käufer für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Fakturenwertes. Der Kunde ist ermächtigt, die im Wege dieser Vorausabtretung abgetretenen Forderungen für CTCI Holzdesign einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seiner Zahlungspflicht CTCI Holzdesign gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderungen kann jederzeit durch uns
widerrufen werden. Auf das Verlangen von CTCI Holzdesign hin ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekanntzugeben und die für die Geltendmachung der Rechte CTCI Holzdesigns erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

3. Übersteigt der Wert der Sicherungen CTCI Holzdesigns ihre Forderungen um mehr als 20 %, so werden auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach Wahl CTCI Holzdesigns freigegeben.

X. Exportgeschäfte

1. Bei etwaiger Ausfuhr hat der Käufer alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen auf eigene Kosten zu übernehmen.

2. Es gilt deutsches Recht.

XI. Datenschutzklausel

CTCI Holzdesign ist befugt, die personenbezogenen Daten aus dem Vertrag auf Datenträgern zu speichern und zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen zu nutzen. Erfolgt die  Zahlung des Kaufpreises durch Kreditfinanzierung oder Leasing oder verbürgt sich ein Dritter selbstschuldnerisch für die Kaufpreiszahlung, so ist CTCI Holzdesign zur Weitergabe
der personenbezogenen Daten an das entsprechende Unternehmen zum Zwecke der Vertragsabwicklung befugt. Gleiches gilt, wenn ein Verkauf der Forderung (Factoring) erfolgt.


XII. Sonstige Regelungen

1. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich CTCI Holzdesign alle Eigentums-, Urheber-, sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zuhalten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden.

XIII. Schlußklausel

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwerin/ Mecklenburg. CTCI Holzdesign ist jedoch berechtigt, im Einzelfall Klage auch am Geschäftssitz des Kunden oder vor anderen, aufgrund in- oder ausländischen Rechts, zuständigen Gerichten zu erheben.

2. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung oder den unwirksamen Teil der Bestimmung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung am nächsten kommt.

Copyright 2024 CTCI Holzdesign GmbH.